Unfallverhütungsvorschriften / Bahnerden

Am 09.02.25 stand das Thema UVV auch auf dem Jahresdienstplan.
Dieses Jahr haben wir uns zum Anfang des Dienstes um die allgemeine UVV ausgetauscht und einiges an Infos neu aufgefrischt.
Im weiteren Verlauf des Dienstes ging es weiter mit dem Thema Bahnerden und deren besonderer UVV.
Hierzu waren 2 Mitglieder des Fachzuges Bahnerden bei uns in der Wache und haben uns ausführlich zum Thema Bahnerden und deren besonderer UVV aufgeklärt!
Bei einem Einsatz an den Bahnschienen ist es teilweise erforderlich, aus Sicherheitsgründen die Oberleitung zu erden. Dazu wurde die Fachgruppe „Bahnerden“ gegründet.
Warum muß die Oberleitung trotz Ausschaltens geerdet werden ?
Im eingeschaltetem Zustand führt die Oberleitung eine Spannung von 15.000 Volt. Beim Ausschalten wird dieses in einer oder mehreren Schaltgruppen getan. Durch andere weiterhin stromführende Schaltgruppen direkt in der Nähe der abgeschalteten Schaltgruppe entsteht dann eine Restspannung von 2.000 bis 6.000 Volt. Dieses geschieht durch sogenannte Induktion. Diese Restspannung ist immer noch im Bereich der für Menschen tödlich ist. Laut VDE muß dann bei Arbeiten ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Bei Beschädigungen im Dachbereich der Schienenfahrzeuge oder der Oberleitungen und deren Trägerwerke ist dieses aber unmöglich. Also muß geerdet werden, um die Restspannung über die Schiene abzuleiten.
Der Fachzug Bahnerden wird zusammengestellt aus folgenden Feuerwehren:
🚒 Feuerwehr Lengede
🚒 Feuerwehr Woltwiesche
🚒 Feuerwehr Klein Lafferde
Wir sagen Danke für die Vermittlung Eures Fachwissens
Um 10 Uhr war der Dienst beendet, und zusammen mit unseren Alterskameraden wurde gefrühstückt